Recht und Design
Die Vernetzung der Computertechnologie macht sichtbar, dass jede gesellschaftlich relevante Kommunikation – insbesondere auch die zwischen Organisationen und Personen – von Computerleistung durchdrungen ist. Technische Systeme sind damit nicht bloß Tools oder Infrastrukturen, sondern zugleich immer auch kommunikative Ko-Systeme. Als Vermittler zwischen den Kommunikationspartnern Mensch und Maschine fungiert das Design.
Kommunikations-Design
Der Begriff „Design“ steht für Gestaltung oder auch Entwurf, zumindest aber für einen Prozess bewussten Gestaltens. Die Designtheorien lehren, dass Design sich am Menschen orientiert, und innovative Konzepte, Systeme und Objekte entwickelt werden, um einen Einfluss auf den Menschen auszuüben.
Es gibt Bestrebungen, die sich um die Entwicklung von Value-Sensitive Design bemühen. Das heißt: Technologie soll so konzipiert werden, dass sie menschliche Werte, Bedürfnisse und Gefühle nicht verletzen kann. Hier spielen medientechnische Kompetenzen und kreative Aspekte wie Bildsemantik und Ästhetik eine entscheidende Rolle.
Recht & Design
Wird Design zum Konzept im Recht, ist zu fragen, wer die Designer der kommunikativen Ko-Systeme sind. Recht ist ein soziales Phänomen, und so werden auch soziologische und psychologische Erkenntnisse in Bezug auf das Design technischer Infrastrukturen wichtiger. Das Interesse gilt auch der Frage, wie durch Informations- und Kommunikationstechnologie Rechte gesichert werden könnten. Ein Beispiel für diese Debatte ist der „eingebaute Datenschutz“ (Privacy by Design).
Harmonisierung
Ein wichtiger Design-Aspekt in kommunikativen Ko-Systeme stellen Zertifizierungsmaßnahmen von Normungsinstituten dar, die sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Bereich stammen können. Sie sind in gewisser Weise Garanten für eine gemeinsame Sprache. In rechtlicher Hinsicht wird das Ubiquitous Computing zur Folge haben, das Harmonisierungsnormen auf technischer Ebene die Basis für die Teilnahme an der globalen digitalen Kommunikation darstellen.
Für den Nutzer könnte das bedeuten, das Schwinden persönlicher Entscheidungen und Einwilligungen hinnehmen zu müssen, um den angestrebten Rechtsschutz zu erhalten. Die Integration allgegenwärtiger Computertechnologie bringt für das Recht damit die Frage subjektiv-rechtliche Feinabstimmung in komplexer werdenden Rechtssystemen. Dies erscheint eine ganz besondere Herausforderung an das designte Recht zu sein.
Haftung
Die wachsende Komplexität kommunikativer Ko-Systeme wird auch mit einer höheren Fehleranfälligkeit von Kommunikation, Software und Hardware verbunden sein (etwa Technologie-Unfälle, Sabotage-Handlungen) und so werden Haftungsfragen weiter an Bedeutung gewinnen, was insbesondere bei durchlässigen Systemen zu komplexen Rechtsfragen führen wird. Dies dürfte insbesondere am Beispiel von Cloud Computing deutlich werden.
In vernetzten Systemen dürfte es nämlich zunehmend schwieriger werden, festzustellen, wer für Fehler und deren Folgen verantwortlich ist. Ebenso werden fehlerhafte und defekte Systeme wegen ihrer Durchlässigkeit weniger leicht wieder in Stand zu setzen sein. Aber wer ist tatsächlich zuständig für die Wartung von vernetzten Systemen? Beispielsweise für eine Europäische Cloud für offene Wissenschaft ?
Und so zeigt sich im Software-Vertragsmanagement, dass eine der wichtigsten Fragen der Vertragsgestaltung die Haftungsfrage darstellt. Dies führt schon heute zu Strategien der Wirtschaft, sich Haftungen gezielt abkaufen zu lassen oder diese strategisch zu verlagern.
Wildheit
Damit steht das „designte Recht“ in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu Fragen der Autonomie, virtueller Wildheit und der Selbstbestimmung des Einzelnen. Technische Ubiquität, elektronische Spuren, Informationsverbundsysteme, Technikpaternalismus und Transhumanismus eröffnen weitere Felder für ethische Design-Debatten in kommunikativen Ko-Systemen.
©UBIFACTS/2017
Abb. Elisabeth Hödl