EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
Mit dem Urteil in der verbundenen Rechtssache C-293/12 und C-594/12 erklärt der Gerichtshof die RL über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Es handle sich um Eingriffe von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränke.
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